Beschluss und Urteil des hiesigen Gerichts vom 10. Oktober 2022 [Anmerkung: AGer-Z 2022 Nr. 13] wurde das Verfahren im Umfang von Fr. 10'905.70 netto als durch Rückzug der Klage erledigt abgeschrieben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Fr. 114'394.20 netto (Lohnersatz) sowie Fr. 20'000.– brutto für netto (Entschädigung) je nebst Zins zu bezahlen; im Mehrbetrag wurde die Klage abgewiesen.