Erwägungen: I. Prozessgeschichte 1. Mit Eingabe vom 16. Juli 2021 reichte der Kläger unter Beilage der Klagebewilligung des Friedensrichteramts Zürich, Kreise 1 und 2, vom 24. Juni 2021 beim Arbeitsgericht Zürich die vorliegende arbeitsrechtliche Klage ein. Dabei forderte er Ersatz des ihm aufgrund der fristlosen Kündigung entstandenen Schadens sowie eine Strafzahlung in der Höhe von drei Monatslöhnen, mithin von Fr. 90'000.–. Mit -3-