"1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger netto CHF 125'299.90 zuzüglich Verzugszins zu 5% seit 5. März 2021 zu bezahlen (Lohnersatz); unter Vorbehalt der Klagereduktion nach Eingang von weiteren Taggeldern der Arbeitslosenversicherung. 2. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger CHF 90'000 zuzüglich Verzugszins zu 5% seit 5. März 2021 zu bezahlen (Entschädigung). 3. Unter Vorbehalt einer Zeugnisklage. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (letztere zzgl. die gesetzliche Mehrwertsteuer) zulasten der Beklagten."