Die Beklagte hat dem Kläger für das Jahr 2020 insgesamt 634 Überzeitstunden zu entschädigen, mithin Fr. 85'146.20 brutto zu entrichten. 3.5.4 Entschädigung für das Jahr 2021 Der massgebende Lohn für das Jahr 2021 betrug Fr. 249'525.– brutto (Grundlohn Fr. 243'525.– + Autopauschale Fr. 6'000.–). Der Überzeit-Stundenlohn beträgt rund Fr. 140.60 brutto (Fr. 249'525.–/12/21.75/8.5 x 125 %). Die Beklagte hat dem Kläger für das Jahr 2021 insgesamt 911.32 Überzeitstunden zu entschädigen, mithin rund Fr. 128'131.60 brutto zu entrichten. 3.5.5 Entschädigung für das Jahr 2022 - 24 -