Der massgebende Lohn für das Jahr 2018 betrug Fr. 251'303.– (Grundlohn Fr. 245'303.– + Autopauschale Fr. 6'000.–). Das Tagesstundensoll beträgt 8.5 - 23 - Stunden (42.5 Stunden/5 Arbeitstage). Damit berechnet sich der Überzeit- Stundenlohn wie folgt: Fr. 251'303.–/12/21.75/8.5 x 125 % = rund Fr. 141.60 brutto. Die Beklagte hat dem Kläger für das Jahr 2018 insgesamt 310 Überzeitstunden zu entschädigen, mithin Fr. 43'896.– brutto zu entrichten. 3.5.2 Entschädigung für das Jahr 2019