Die Beklagte bringt zusammenfassend vor, die vom Kläger geltend gemachte Arbeitszeit sei nicht plausibel, was u.a. die Erfassung der eigenen Leistungen, den Geburtstagskarten/Geburtstagsgrüssen, den Betreff "Mails" bzw. "Mails aufräumen" betreffe, und es zeige sich ein Bild eines ineffizienten Mikromanagers. Ein Teil der vom Kläger geleisteten Arbeit sei weder angeordnet noch im Interesse der Beklagten gewesen, womit die dafür verwendete Zeit nicht als Arbeitszeit gelte.