VI. Berechnung der Überzeitentschädigung 1. Parteistandpunkte 1.1 Standpunkt des Klägers Der Kläger macht zusammenfassend geltend, für die Jahre 2018 bis 2023 seien ihm 3'963.55 Stunden an Überzeit zu entschädigen. Bei der Berechnung des Zuschlages sei neben dem massgeblichen Bruttoeinkommen auch die Sonderprämie und das GA-Abonnement (nachfolgend; GA-Abo) zu berücksichtigen. Er fordert eine Überzeitentschädigung für den gesamten Zeitraum in der Höhe von Fr. 607'855.15 brutto. 1.2 Standpunkt der Beklagten