Ergänzend hätten die Mitarbeitenden der IT die Absenzen und Ferien im "RTM"-Zeiterfassungstool eintragen müssen. Das HR sei einmal jährlich mit einer Übersicht der Jahreszeitsaldi aus der IT Excel-Tabelle bedient worden. Dies habe jedoch lediglich dem Zweck gedient, die Feriensaldi der IT-Mitarbeitenden mit dem "RTM"- Zeiterfassungstool abzugleichen. Unbestritten ist somit, dass sämtliche Mitarbeitenden der IT, und damit auch nicht höhere leitende Angestellte, im Einverständnis mit der Beklagten und lediglich mit Ausnahme betreffend Absenzen und Ferien ausschliesslich die Excel-Tabelle der IT benutzten. Gemäss Art. 46 ArG i.V.m. Art. 73 Abs. 1 lit.