Gemäss den Ausführungen der Beklagten wurde das unternehmensweite Prämiensystem des Weiteren in Abstimmung mit ihrem Verwaltungsrat und in Absprache mit dem CEO und HR durch den CFO erarbeitet und dem Antrag des Klägers, mehrere Mitarbeiter der IT in diesem Zusammenhang in eine andere Funktionsstufe zu befördern, weitgehend bzw. grossmehrheitlich gefolgt. Wird einem Antrag lediglich weitgehend bzw. grossmehrheitlich gefolgt, impliziert dies zugleich eine Ablehnung, wenn auch in einem geringen Umfang. Damit mangelte es dem Kläger auch diesbezüglich an einer Entscheidbefugnis.