Dies vermag indessen nichts daran zu ändern, dass die konkrete Entscheidbefugnis letztlich beim CFO lag, der die nachhaltige Kostenstruktur des ganzen Unternehmens zu berücksichtigen hatte. Dies zeigt sich u.a. auch darin, dass die Beklagte die Stelle von D._ nicht neu besetzen wollte, solange dieser krank war, weshalb sie den Antrag des Klägers auf Einstellung eines weiteren Datenbankadministrators ablehnte. Damit ist die fehlende Entscheidbefugnis des Klägers erstellt.