Dass der Kläger in seiner Rolle als Leiter IT zuletzt das Jahresbudget von Fr. 8 bis 9 Millionen verantwortet habe, wird von diesem mit dem Hinweis, dass er diesbezüglich lediglich eine verwaltende Funktion gehabt habe, bestritten. Die diesbezüglichen Ausführungen der Beklagten sind nicht rechtsgenügend substantiiert und lassen sich auch den unter dem entsprechenden Abschnitt in den Rechtsschriften aufgeführten Beweisofferten nicht entnehmen. Die Beklagte macht sodann geltend, dem Kläger sei es oblegen, jährlich vom Verwaltungsrat freigegebene Budgetposten zu definieren, zu quantifizieren und zu allozieren, wobei er ein - 11 -