Unbestritten ist ferner, dass der Kläger als Leiter IT kein Mitglied der Unternehmensleitung war, dem CFO C._ unterstand und diesem zu rapportieren hatte. Ebenso unbestritten ist, dass die Verantwortung für die IT bis zur Neuschaffung der Stelle des CITO (Mitglied der Geschäftsleitung) beim CFO der Beklagten, C._, lag.