Weiter ist zwischen Schlüsselmitarbeitenden und höheren leitenden Mitarbeitenden zu unterscheiden. Während höhere leitende Angestellte u.a. durch ihren Einfluss auf die Unternehmensentwicklung bzw. den Unternehmenserfolg charakterisiert werden, stehen bei Schlüsselmitarbeitenden deren Tätigkeit an sich im Vordergrund, weshalb eine leitende Tätigkeit nicht erforderlich ist (bspw. Fachkräfte zur Bedienung und Überwachung eines Atomkraftwerks wofür spezielles Knowhow erforderlich ist, KUKO ArG-BACHMANN, Art. 3 ArG N 38 ff.). 2.2 Arbeitszeiterfassung