Leistungserfassung, Arbeitszeitreglement, separate Budget-Files und bezahlter Arbeitsweg. Der Kläger habe über ein sehr hohes Einkommen verfügt, vergleichbar mit demjenigen gewisser Mitglieder der Unternehmensleitung, und sei stets im Handelsregister als Zeichnungsberechtigter für die Beklagte eingetragen gewesen. -7-