I. Prozessgeschichte 1. Mit Eingabe vom 15. November 2023 (Datum Poststempel) reichte der Kläger Klage mit dem nachträglich modifizierten und eingangs erwähnten Rechtsbegehren ein. Die Klagebewilligung des Friedensrichteramtes der Stadt Zürich, Kreise […] + […], datiert vom 4. August 2023; die dreimonatige Frist zur Klageeinreichung wurde – unter Berücksichtigung der Gerichtsferien – gewahrt (Art. 145 Abs. 1 lit. b; 209 Abs. 3 ZPO). Mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 wurde der Kläger u.a. zur Leistung eines Kostenvorschusses aufgefordert. Dem kam er binnen Frist nach.