Aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Zürich, AN230056-L vom 7. Juli 2025 (gegen diesen Entscheid wurde Berufung erhoben; Gerichtsbesetzung: Präsidentin lic. iur. R. Zefferer Stocker als Vorsitzende, der Arbeitsrichter L. Kindlimann und die Arbeitsrichterin M. Schwaiger sowie die Gerichtsschreiberin MLaw S. Oesch): -2- Modifiziertes Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 607'855.15 brutto nebst Zins zu 5% seit dem 4. Mai 2023 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beklagten."