gegenüber seiner Ex-Frau A._ und seiner sich in Ausbildung befindenden Tochter geltend und reicht als Beleg eine von der Ex-Frau unterschriebene Abmachung ein, worin festgehalten wird, dass der Kläger anstelle von Unterhaltsbeiträgen an sie und ihre Tochter die Hypothek der Liegenschaft der Ex-Frau in der Höhe von Fr. 4'006.75 (GBP 3'525.–) bezahlt. Der Kläger reicht als Beleg seinen Kontoauszug der Bank B._ bei, worin ersichtlich wird, dass der Betrag von GBP 3'525.13 unter dem Titel "Direct Debit to …." überwiesen wurde mit der handschriftlichen -8-