Der Kläger hat als echte Noven seine Lohnausweise vom Januar 2024 bis Juni 2024 eingereicht, woraus ersichtlich wird, dass sich das Einkommen des Klägers seit dem letzten Gesuch nicht massgeblich verändert hat bzw. verdient er aktuell mehr als zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Gesuchs (neu durchschnittlich Fr. 6'524.20 im Gegensatz zu Fr. 6'097.–) sowie seinen neuen Mietvertrag ab dem 10. Oktober 2023, welcher ausweist, dass der Kläger tiefere Mietzinskosten hat als beim ersten Gesuch (neu Fr. 2'614.35 im Gegensatz zu Fr. 3'224.05). Der Kläger macht im vorliegenden Gesuch höhere Unterhaltsbeiträge