3.3.1. Wie bereits ausgeführt hat der Kläger mit Klage vom 5. Juni 2023 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, welches mit Beschluss des hiesigen Gerichts vom 6. Juli 2023 abgewiesen wurde. Dieser Beschluss wurde mit Beschluss und Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 8. November 2023 bestätigt und ist rechtskräftig. Weder die Bundesverfassung noch Art. 117 ZPO gewähren einer Partei die Möglichkeit, nach Abweisung eines ersten Gesuchs um -7-