3.3.1. Die Klägerin macht eine Pönale in der Höhe von Fr. 36'752.– geltend, was fünf Brutto-Monatslöhnen à Fr. 7'350.40 entspricht. Begründet wird diese Forderung damit, dass die fristlose Entlassung der Klägerin krass missbräuchlich sei, weshalb nach dem langjährigen Arbeitsverhältnis eine Entschädigung in dieser Höhe geschuldet sei.