2.4.8. Festzuhalten bleibt, dass zu diversen Positionen, die in den Tabellen der behaupteten Unregelmässigkeiten aufgeführt sind, keine konkreten Begründungen in den Rechtsschriften vorhanden sind: Kunstgegenstände im Betrag von Fr. 75'000.–, Restaurant- und Coiffure-Gutscheine im Gesamtbetrag von Fr. 15'000.–. Viele kleinere Positionen (Essensspesen H._____, Autobahnvignetten, Briefmarken, Essensspesen über Kasse abgerechnet, Privater Umzugstransport H._____, Arztkosten, Spesen/Funktionszulage H._____, Sitzungsgelder H._____ und I._____, Handgepäck-Koffer, Spesen 2019) summieren sich auf rund Fr. 14'000.–.