2.4.7.1. Der Beklagte führt dazu aus, dass die Klägerin Spesenzahlungen in der Höhe von Fr. 6'266.65 erhalten habe, die nicht den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hätten. Die Klägerin macht geltend, dass alle Zulagen und Spesenentschädigung den Vereinbarungen mit dem Beklagten entsprochen hätten.