2.4.6.2. Aus den beklagtischen Rechtsschriften geht nicht mit der erforderlichen Klarheit hervor, welcher Vorwurf an die Adresse der Klägerin erhoben wird. In der Klageantwort ist vom Kauf zu privaten Zwecken die Rede. In der Duplik wird zwar vollumfänglich an den Ausführungen in der Klageantwort festgehalten, dann aber doch ein ganz neuer Vorwurf (nicht geschäftsrelevante Ausgaben für Vorstandsmitglieder des Beklagten) formuliert, wenn auch in vager, jeglicher Präzisierung vermissen lassender Manier (Verhalten, Machenschaften).