2.4.5.1. Der Beklagte listet für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt 607 (172+260+175) Duftkerzen und Raumdüfte im Wert von Fr. 40'501.54 - 37 - (9'757.71+21'450.98+9'292.85) auf, die er zum von der Klägerin verursachten Schaden von Fr. 525'830.15 zählt. Die Klägerin bestreitet jegliches Fehlverhalten.