2.4.2.5. Entsprechend fehlt es an einem Nachweis einer von der Klägerin begangenen Treuepflichtverletzung im Zusammenhang mit den auf Kosten des Beklagten getätigten Käufen von Umstandsmode als Voraussetzung sowohl einer - 35 - fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses als auch einer Schadenersatzforderung. Die diesbezügliche Verrechnungsforderung des Beklagten besteht somit nicht. 2.4.3. Betreffend "Unterhaltungselektronik":