__, einziges Gegenbeweismittel des Beklagten, nichts am Beweisergebnis zu ändern, dass die Klägerin die ihr zur Last gelegten Käufe von Umstandsmode mit Bewilligung des Geschäftsführers H._____ getätigt hat. D._____, der im Oktober 2021 zum Vorstandspräsidenten des Beklagten gewählt wurde, konnte im Rahmen seiner Parteibefragung aus eigener Wahrnehmung keine Angaben dazu machen, ob die von der Klägerin 2020 und 2021 getätigten Käufe von Umstandsmode auf Kosten des Beklagten von einem Organ des Beklagten bewilligt oder genehmigt worden waren.