2.4.1.5. Entsprechend fehlt es an einem Nachweis einer von der Klägerin begangenen Treuepflichtverletzung im Zusammenhang mit den auf Kosten des Beklagten getätigten Kleiderkäufen als Voraussetzung sowohl einer fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses als auch einer Schadenersatzforderung. Die diesbezügliche Verrechnungsforderung des Beklagten besteht somit nicht. - 32 - 2.4.2. Betreffend Umstandsmode, Babyausstattung und Kinderkleidung: