Die aktenkundigen Bestätigungsschreiben sind in diesem Kontext zu sehen, wobei sie inhaltlich bei der Beweiswürdigung keine Rolle spielen (massgeblich sind die als Zeugen in der Beweisverhandlung gemachten Aussagen). Ungeachtet des bestehenden Interesses am Verfahrensausgang gibt es keine Hinweise dafür, dass H._____, der unter der strengen Strafandrohung von Art. 307 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre) befragt wurde, wissentlich und willentlich wahrheitswidrige Angaben gemacht hat.