Arbeitsstreit – wie auch die nach wie vor pendente Strafuntersuchung gegen die Klägerin, ihre Mutter I._____ sowie H._____ – ist vielmehr vor dem Hintergrund des im Oktober 2021 erfolgten Führungswechsels beim Beklagten zu sehen, der Vorwürfe an die früheren Verantwortlichen in Geschäftsführung und Vorstand nach sich zog, welche von diesen als unberechtigt zurückgewiesen, teilweise offenbar als Affront empfunden werden. Die aktenkundigen Bestätigungsschreiben sind in diesem Kontext zu sehen, wobei sie inhaltlich bei der Beweiswürdigung keine Rolle spielen (massgeblich sind die als Zeugen in der Beweisverhandlung gemachten Aussagen).