Entgegen der Auffassung des Beklagten ist kein Grund ersichtlich, nicht auf diese Zeugenaussage abzustellen. Dabei wird nicht verkannt, dass H._____ – dasselbe gilt auch in Bezug auf die früheren Vorstandsmitglieder des Beklagten, die vorliegend als Zeugen befragt wurden – nicht dem Idealtypus des neutralen Zeugen entspricht, der in keinerlei Beziehung zu den Parteien steht und dem jegliches Interesse am Verfahrensausgang abgeht. Der vorliegende - 29 -