18 der Verbandsstatuten über sämtliche Beschlüsse des Verbandsvorstandes ein Protokoll zu führen sei, dann muss er sich die Frage gefallen lassen, weshalb die Datumsangabe hinsichtlich dieses Beschlusses derart unbestimmt bleibt. Dem Protokoll müsste ja unschwer zu entnehmen sein, an welchem Datum der Beschluss gefasst wurde. Abgesehen davon erscheint es mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung ("unverzüglich und insbesondere ununterbrochen resp. kontinuierlich alle Massnahmen zu ergreifen") auch problematisch, dass die beauftragte Revisionsgesellschaft mit der Prüfung erst am 15. September 2022 anfing. - 19 -