Das Bundesgericht verlangt bezüglich des sofortigen Handelns, dass der Arbeitgeber unverzüglich und insbesondere ununterbrochen resp. kontinuierlich alle Massnahmen zu ergreifen hat, die - 12 - vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, indem es sagt: "[…] et sans discontinuer toutes les mesures qu'on peut raisonnablement exiger de lui pour clarifier la situation" (BGer 4A_206/2019 vom 29. August 2019, E. 4.2.2).