___ AG dem Beklagten per E-Mail eine erste, superprovisorische Übersicht der bisher festgestellten Unregelmässigkeiten zukommen lassen. Beim Beklagten sei der Verdacht entstanden, dass die Klägerin Belege für ihre privaten Einkäufe als angeblich geschäftsbegründete Ausgaben visiert habe bzw. -7-