"Anfang September 2022" habe der Vorstand des Beklagten die externe Revisionsgesellschaft N._____ AG mit der Aufarbeitung der Buchhaltung für die Jahre 2020 und 2021 beauftragt, die vom 14. September 2022 bis 24. Januar 2023 durchgeführt worden sei (demgegenüber steht im Untersuchungsbericht, dass die Prüfung vom 15. September 2022 bis 24. Januar 2023 gedauert habe). Am 28. September 2022 habe die N._____ AG dem Beklagten per E-Mail eine erste, superprovisorische Übersicht der bisher festgestellten Unregelmässigkeiten zukommen lassen.