Während seiner Einarbeitung sei er "im Sommer 2022" auf unplausible Buchungen und nicht nachvollziehbare Belege in der Buchhaltung der Vorjahre gestossen. Da die internen Abklärungen zwischen dem 22. und 30. August 2022 erfolglos geblieben seien, habe der Vorstand "Anfang September 2022" entschieden, eine umfassende Aufarbeitung der Buchhaltung der Jahre 2020 und 2021 durch eine externe und unabhängige Revisionsgesellschaft in Auftrag zu geben. "Anfang September 2022" habe der Vorstand des Beklagten die externe Revisionsgesellschaft N.___