2. Der Beklagte macht geltend, die Klägerin sei nach einem persönlichen Gespräch zwischen D._____ (Vorstandspräsident und Geschäftsführer ad interim des Beklagten) und M._____ (Schulleiter des Beklagten) einerseits und der Klägerin andererseits am 3. Oktober 2022 unverzüglich fristlos entlassen worden. Weiter macht der Beklagte geltend, dass D._____, seit 1. Oktober 2021 Vorstandspräsident des Beklagten, ab 1. April 2022 interimistisch als Geschäftsführer des Beklagten tätig gewesen sei. Während seiner Einarbeitung sei er "im Sommer 2022" auf unplausible Buchungen und nicht nachvollziehbare Belege in der Buchhaltung der Vorjahre gestossen.