Wein und Zigarren seien für den Vorstand, Tagungen, Personalanlässe und Geschenke bestellt worden; Duftkerzen und Raumdüfte seien im Geschäftshaus und als Geschenke ans Personal verwendet worden, Letzteres gelte auch für die Parfumkäufe; die Bestellung von Designerkleidern und Kinderkleidern führt die Klägerin auf die Uniformierungspflicht für das Personal sowie auf Tagungen/Repräsentation und Geschenke zurück; die Gratisinserate seien als Lückenfüller willkommen gewesen und auch in Sponsoringbeiträgen enthalten gewe-