Lässt die korrekte Datierung des Arbeitszeugnisses Rückschlüsse auf die ungerechtfertigte fristlose Kündigung zu, ist das Datum anzupassen. Aus Urteil des Arbeitsgerichts Zürich, AN230015-L vom 14. Oktober 2024 (Gerichtsbesetzung: Präsident Dr. iur. R. Schöning als Vorsitzender, der Arbeitsrichter Dr. iur. Th. Schweizer und die Arbeitsrichterin U. Thomas sowie der Gerichtsschreiber mbA MLaw L. Schwendener): -2- «[…]