Die Rechtzeitigkeit einer am 3. Oktober 2022 ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist zu verneinen, wenn sich diese auf "im Sommer 2022" entdeckte Unregelmässigkeiten, deren Aufklärung "Anfang September 2022" in Auftrag gegeben und ab dem 15. September 2022 durchgeführt wurde, abstützt. Beweiserhebung und -würdigung zum Vorwurf, die Arbeitnehmerin habe ihre Pflichten verletzt, indem sie private Ausgaben (z.B. für Designerkleider, Umstandsmode, Babyausstattung, Kinderkleidung, Unterhaltungselektronik, Parfüms, Duftkerzen und Raumdüfte, Wein, Zigarren) zu Lasten der Beklagten verbuchte.