2, S. 14 ff.), doch wurde die Covid-19 Impfung bei Austritt aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis bzw. Wiedereintritt in den Betrieb vorausgesetzt (Prot. S. 39, act. 2, S. 14 ff.). Die Beklagte bot sämtlichen Mitarbeitenden, welche sich aufgrund ihres Entscheids gegen die Covid-19-Impfung neu orientieren wollten, ausserdem sogenannte Outplacement Dienstleistungen an (act. 4/44; act. 2 Rz. 23, Prot. S. 58), doch ging diese mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einher. Der Kläger lehnte das ihm gemachte RAV-Angebot denn auch ab - 53 -