__ fortgesetzt. Die Nachholung eines Drei-Stufen-Verfahrens bleibt vorbehalten. Während eines laufenden Verfahrens wird die Frist nach Art. 12.2.2 unterbrochen. 5.2. Missbräuchliche Kündigung gemäss Art. 336 OR 5.2.1. Für die Rechtmässigkeit einer Kündigung bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Gründe, da das schweizerische Arbeitsrecht vom Prinzip der Kündi- - 27 -