bei einer Kündigung gemäss Art. 12.2 (Drei-Stufen-Verfahren) die Schlichtungskommission nur angerufen werden, wenn G._____ die Kündigung im Rahmen der Mitsprache gemäss Art. 12.4.2 abgelehnt hat. Die Rechtsfolge bei Nichteinhaltung des Drei-Stufen-Verfahrens (Art. 12.2) und weiteren hier nicht relevanten Varianten ist in Art. 12.5 GAV 2018 E._____ geregelt. Ist in einem der in Art. 12.5 GAV 2018 E._____ genannten Fälle das Verfahren nicht eingehalten worden bzw. liegt keine schwerwiegende Pflichtverletzung vor und wird dies in einem rechtskräftigen Urteil anerkannt, so wird die Kündigung aufgehoben und das Arbeitsverhältnis mit dem E._____ fortgesetzt.