__ aufgeführten Ausnahmen, die vorliegend nicht relevant sind. Hingegen ist die missbräuchliche Kündigung nicht als Ausnahme gemäss Art. 12.2.3 GAV 2018 E._____ geregelt. Vielmehr sieht Art. 12.6 GAV 2018 E._____ die Rechtsfolgen bei missbräuchlicher Kündigung vor. Hält das Gericht in einem rechtskräftigen Urteil fest, dass eine Kündigung missbräuchlich war im Sinne von Art. 336 OR, so kann das Gericht die B._____ zusätzlich zur gesetzlich vorgesehenen Entschädigung kumulativ zu den in Art. 12.6.1 und Art. 12.6.2 GAV 2018 E._____ aufgeführten Leistungen verpflichten. Im Weiteren kann nach Art. 43.1.2 GAV 2018 E._____ bei einer Kündigung gemäss Art.