Verfahrens auflösen. Dieses verlangt zunächst eine begründete schriftliche Verwarnung (1. Stufe) und anschliessend eine begründete schriftliche Verwarnung mit Kündigungsandrohung (2. Stufe). Erst in dritter Stufe ist die Kündigung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats erlaubt (Art. 12.2.1.1, Art. 12.2.1.2 und Art. 12.2.1.3 GAV 2018 E._____). Ausgenommen von diesem Drei-Stufen-Verfahren ist neben der Kündigung während der Probezeit insbesondere die Kündigung infolge schwerwiegender Pflichtverletzung sowie weitere in Art. 12.2.3 GAV 2018 E._____ aufgeführten Ausnahmen, die vorliegend nicht relevant sind.