Sinne von vertrauensbildender Mitwirkung vertiefen und in einer Kultur der Sozialpartnerschaft die beidseitigen Interessen wahren; Meinungsverschiedenheiten in einem geregelten Verfahren beilegen und den Arbeitsfrieden wahren (Art. 1 Ziff. 1.3 GAV 2018 E._____). Der vorliegende GAV gilt für B._____ und die von ihr angestellten Pilotinnen und Piloten; dies unabhängig von ihrer Mitgliedschaft bei G._____. Die Koalitionsfreiheit ist somit gewährleistet. Aus der Mitgliedschaft sowie der Tätigkeit bei G._____ erwächst einem E._____ kein Nachteil (Art. 2 GAV 2018 E._____).