23.4 des GAV halte ausdrücklich fest, dass die Beklagte die Vornahme von Schutzimpfungen bzw. prophylaktische Massnahmen von CCM verlangen könne. Die vertragliche Bestimmung sei bewusst so formuliert, um der Beklagten die Möglichkeit zu geben, auf neu auftretende Krankheiten bzw. Viren reagieren zu können und ihre Weisungen an den aktuellen medizinischen Stand anzupassen (act. 24, Rz. 130 ff.). Zusammengefasst hält die Beklagte fest, dass sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger aufgelöst habe, weil der Kläger seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt habe. Die Beklagte sei zur Einführung eines Impfobligatoriums legitimiert gewesen, da diese geboten und notwendig gewesen sei.