__, umfassende Gesamtarbeitsverträge verhandelt. Die arbeitsvertraglichen Pflichten der E._____ erstreckt sich ebenfalls auf die FTL, welche integrierenden Bestandteil des GAV bilde. Die FTL konkretisiere dabei u.a. die zuvor angesprochenen Verpflichtungen der CCM betreffend Kettenflüge, Night-Stops und Standby Dienst. Die Beklagte betreibe auch eine sogenannte Hub-Struktur. Im Gegensatz zu Fluggesellschaften wie I._____, welche lediglich Direktflüge von A nach B anbiete, offeriere die Beklagte neben solchen Direktflügen auch Umsteigeverbindungen über den Flughafen Zürich-Kloten und verbinde damit u.a. auch Kurz- und Langstreckendestinationen miteinander.