Beschränkungen seien keineswegs einheitlich ausgeschaltet gewesen und hätten sich von Land zu Land bzw. teilweise sogar innerhalb desselben Landes unterschieden. Die Beschränkungen seien laufend angepasst worden, was der Beklagten die Einsatzplanung zusätzlich erheblich erschwert habe. Vollständig gegen Covid-19 geimpftes Personal habe unbeschränkt eingesetzt werden können. Die Impfung bewirke sowohl auf Kurz- als auch auf Langstreckeneinsätzen die benötigte Einsatzbereitschaft sowie einen besseren Schutz des fliegenden Personals der Beklagten.