Die Androhung der Kündigung habe einen ernstlichen Nachteil dargelegt, mit dem der Kläger zur Impfung hätte gedrängt werden sollen. Daher rechtfertige die versuchte Nötigung durch die Beklagte und die Schwere des Eingriffs in die verfassungsmässig garantierte körperliche Integrität des Klägers die Festsetzung einer Pönale von 18 Monatslöhnen. Im Weiteren begründet der Kläger seinen geltend gemachten Entschädigungsanspruch im Detail. 4.1.15. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 11. Dezember 2023 hielt der Kläger vollumfänglich an den Standpunkten seiner Klagebegründung fest (Prot. S. 11 ff.). 4.2. Parteistandpunkt Beklagte - 14 -