4.1.14. Zudem führt der Kläger aus, die Beklagte habe versucht, den Kläger durch Androhung der Kündigung zur Covid-19 Impfung zu nötigen. Er habe sich entscheiden müssen, zur Vermeidung einer Entlassung, ein unbekannt grosses Gesundheitsrisiko durch den mRNA-/DNA-Wirkstoff einzugehen oder das wirtschaftliche Risiko eines vorzeitigen Jobverlusts mit weitreichenden Konsequenzen für seine wirtschaftliche Existenz in Kauf zu nehmen. Die Androhung der Kündigung habe einen ernstlichen Nachteil dargelegt, mit dem der Kläger zur Impfung hätte gedrängt werden sollen.